Allgemein OBR2 Sitzungen

Notizen Sondersitzung OBR2 11.11.2019

Auf Anregung der Grünen, unterstützt durch SPD, LINKE und mir, gab es am 11.11.2019 eine Sondersitzung des Ortsbeirates zum Thema Backhaus. Gekommen waren auf Einladung die für den Räumungseinsatz veranwortliche Polizeibeamtin mit einem Kollegen, der neue Besitzer des Grundstückes (oder besser gesagt der neue Besitzer der GmbHs, die das Grundstück besitzen), eine Vertreterin der Bauaufsicht sowie Vertreterinnen und Vertreter von Social Hub. Auch der Besucherraum war besser gefüllt als ich vorher gedacht hatte.

Trotz der Brisanz des Themas verlief die Sitzung erfreulich ruhig und diszipliniert 🙂

Zu Beginn schilderte die Polizeibeamtin die Räumung aus ihrer Sicht. Danach war bereits am 05.10.2019 ein Strafantrag eingegangen, die Polizei entschied sich dann, die Räumung am 08.10. morgens durchzuführen. Das für die Situation recht groß erscheinende Polizeiaufgebot mit einer unterer dreistelligen Anzahl an Polizeibeamten, einem Räumfahrzeug, und mehreren Polizeiwagen die die umliegenden Straßen absperrten, erläuterte die Beamtin als normales Vorgehen, da sie ja nicht wissen können, was sie wirklich erwartet. 7 Personen, die sich vor dem Gebäude aufhielten, wurden zum Verlassen aufgefordert, und nach einer Frist von 45 Minuten weggetragen. Danach gingen die Beamten in das Gebäude, öffneten eine verschlossene Tür im 1. Stock. Die darin befindlichen 13 Personen wurden wieder zum Verlassen aufgefordert und als sie dem nicht nachgekommen sind, weggetragen. Von den weggetragenen Personen wurden die personalien aufgenommen, wer sich vor Ort nicht ausgewiesen hat wurde zur Wache gebracht, am frühen Nachmittag waren alle wieder frei.

Die Vertreterinnen und Vertreter von Social Hub stellten die Frage, ob das Polizeiaufgebot wirklich verhältnismässig war, und berichteten von Beispielen für unangebrachte Gewaltanwendung durch Polizeibeamte. Die Polizeibeamtin bat, dass dies schriftlich an die Polizei gegeben werden soll, damit dem nachgegangen wird.

Vermutlich wird die Darstellung nie deckungsgleich werden, aber mein persönlicher Eindruck war, dass die Räumung doch einigermassen „gesittet“ abgelaufen ist.

Der neue Eigentümer wurde gefragt, ob er bereit ist, die Strafanzeigen zurückzunehmen. Er hat leicht ausweichend geantwortet, dass er zu einem Gespräch mit den Besetzerinnen und Besetzern bereit ist, und sich vorstellen kann, die Anzeigen zurückzunehmen.

Der neue Eigentümer der Gesellschaften erläuterte die Pläne für das Grundstück und die Gebäude. Die Präsentationen sahen (naturgemäß) alle wunderschön aus. Aber teilweise sollen erhebliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, besonders kritisch wurde die durchgängige Erhöhung auf 4 Stockwerke gesehen, da hierdurch der benachbarte Hülya Platz mehr verschattet wird. Auf meine Nachfrage erklärte sich der Besitzer bereit, uns die Präsentation mit der Erlaubnis der Veröffentlichung zukommen zu lassen. Wenn ich sie tatsächlich erhalten sollte wird sie dem Bericht nachgereicht. Der Besitzer hat erklärt, dass es einen Abwendungsvertrag mit der Stadt Frankfurt vom 15.07.2018 gibt, nach denen zwei Mietwohnungen und ein vermietetes Büro für 10 Jahre gesichert sein sollen.

Auf meine Nachfrage hat der Besitzer bestätigt, dass er die beiden GmbHs, in deren Besitz Grundstück und Gebäude sind, zu 100% übernommen hat, und dass die Übernahme nach Abschluss des Abwendungsvertrages erfolgte. Hierzu hatte ich im Vorfeld der Sitzung eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gefunden, nach der bei einer 100% Anteilsübernahme auch bei einem Share Deal die Stadt eventuell ein Vorkaufsrecht hat.

Die Vertreterin der Bauaufsicht hat meiner Ansicht nach nicht viel zu dem Thema beigetragen, ausser immer wieder zu betonen, dass die Stadt sich korrekt verhalten hat und dass die Möglichkeiten der Stadt begrenzt sind.

In der Sitzung selbst wurde dann beschlossen, dass die Stadt mit dem Eigentümer einen Dialog hält, dass die Strafanträge wirklich zurückgenommen werden und dass möglichst ein signifikanter Anteil der Wohnungen über den ersten oder zweiten Förderweg angeboten werden können.

Ausserdem wurde ein Auskunftsersuchen der Grünen beschlossen. Darin wird z.B. gefragt, ob die Abwendungserklärung weiterhn gilt, wann das Grundstück auf zwei GmbHs aufgeteilt wurde und ob die Erhaltungssatzungen E47 und E48 verletzt wurden. Auf meine Anregung ist die Frage hinzugekommen, ob durch die 100%-Übernahme der GmbH-Anteile durch den neuen Eigentümer ein neuer Vorkaufsfall eintreten kann (gemäß eines Urteiles des BGH, das in der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages angeführt ist).

Ich denke, dass es wichtig war, zu dem Thema eine Sondersitzung durchzuführen. Eine reguläre Sitzung mit anderen Themen zusammen wäre vermutlich gesprengt worden. Aber ich befürchte auch, dass es nicht das letzte mal war, dass das Thema Backhaus bei uns auf den Tisch kommt.