Allgemein OBR2 Sitzungen

Antrag zum Streaming von Ortsbeiratssitzungen

Für die Juni-Sitzung hatte Frau Nimmerfroh (FDP) ein Streaming der Sitzung vorbereitet und getestet, ich hatte dazu einen Rückkanal per Textchat aufgesetzt, was wir ebenfalls getestet hatten. Kurz vor der Sitzung kam dann über den Ortsvorsteher eine Nachricht vom Büro der Stadtverordnetenversammlung, dass wir das doch bitte nicht durchführen sollten. In der Sitzung wurde dies dann damit begründet, dass die Ortsbeiräte gleich behandelt werden sollen, und in anderen Ortsbeiräten auch nicht gestreamt wird.

Frau Nimmerfroh hatte dann in der Sitzung eine persönliche Erklärung dazu zu verlesen (findet man in der Niederschrift).

Damit Ortsbeiräte zukünftig selbst über Streaming entscheiden können, habe ich nun folgenden Antrag für die nächste Sitzung gestellt:


Ortsbeiräten die Entscheidung über Streaming überlassen

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammung möge gemäß §§ 5, 6, 51 Nr. 6, 52 Absatz 3 und 60 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgende Änderung der Hauptsatzung beschließen:

1. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: § 12 Übertragung von Ortsbeiratssitzungen im Internet Ortsbeiräte können durch Beschluss für einzelne oder alle zukünftigen Sitzungen der laufenden Wahlperiode zustimmen, dass der öffentliche Teil der Sitzungen als Audio- oder Videoübertragung im Internet zugänglich gemacht wird. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte.

2. Der bisherige § 12 wird § 13.

Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen.

Die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, wird wie folgt ergänzt:

§ 4 Geschäftsgang

Absatz 13 (neu):

Wird eine Sitzung des Ortsbeirates als Audio- oder Videoübertragung im Internet zugänglich gemacht, so ist dies vor Beginn der Übertragung von der Ortsvorsteherin/dem Ortsvorsteher anzukündigen. Rednerinnen oder Redner, die einer Tonübertragung widersprechen, haben dies der Ortsvorsteherin/dem Ortsvorsteher vor dem Redebeitrag anzukündigen. In diesem Fall wird die Tonübertragung bei den entsprechenden Redebeiträgen unterbrochen. Bei einer Videoübertragung ist darauf zu achten, dass der für Besucherinnen und Besuchern vorgesehene Teil des Raumes nicht von den Kameras erfasst wird.

Die geänderte Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, die geänderte Geschäftsordnung der Ortsbeiräte mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.

Begründung:

Bisher sieht die Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main nur eine Audio-Übertragung der Stadtverordnetenversammlung vor. Es ist sinnvoll, auch Ortsbeiräten die Möglichkeit der Übertragung ihrer Sitzungen in das Internet zu ermöglichen, um so Themen, die die Bürgerinnen und Bürgern im Ortsbezirk betreffen, einem größeren Zuschauerkreis zugänglich zu machen.

Durch diesen Antrag soll den Ortsbeiräten die Entscheidungshoheit dazu überlassen werden. Da § 52 (3) HGO auch eine Bildübertragung in das Internet zulässt, soll auch dies den Ortsbeiräten ermöglicht werden. Damit erhalten die Ortsbeiräte die seitens des Gesetzgebers geschaffene Möglichkeit zu einer neuen Form der Bürgerbeteiligung in Frankfurt, gerade auch in Zeiten, da viele Menschen auf ihre Teilnahme an Veranstaltungen verzichten, um gesundheitliche Risiken zu verringern.

Antragsteller:
Lothar Krauß
Piratenpartei


Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen im Ortsbeirat dies als Erweiterung der Möglichkeiten sehen und dem Antrag zustimmen. Danach muss es natürlich noch durch die Stadtverordnetenversammlung durchkommen. Ich bin gespannt, wie der weitere Verlauf ist.